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Heinz Noflatscher
Hexendiskurse, Hexensagen und Gouvernanten
Ein Nachwort
Zu einer Tagung zur Hexenverfolgung konnten – in einer
für dieses Thema offenbar erstmaligen Konfiguration – italienische, österreichische
und deutsche Forscherinnen und Forscher versammelt werden. Die verspätete Premiere
hängt vermutlich mit unterschiedlichen historischen Entwicklungen des Phänomens und
somit differenten Forschungsinteressen zusammen. So ist das «relatively mild
pattern»1 der Hexenverfolgung in
Italien zuletzt regional, institutionell und zeitlich differenziert worden. 2 Hier war/en deren ingesamt moderate Verlauf
beziehungsweise die (alternative) Förderung des Exorzismus anscheinend auch eine
Folge der teils kalmierenden Rolle und mehr spirituellen Interessen der Inquisition.
In Italien und selbst im romfernen Venedig waren nicht nur die weltlichen
Gerichtsinstitutionen mit der römischen und bischöflichen Inquisition teils eng
verbunden. Nach Stefania Malavasi war ebenso die traditionelle Forschung zur «storia ereticale», somit auch die Interpretation
des Hexenthemas, lange von der Perspektive der Inquisition (als Institution) und
deren Quellen geleitet,3 und nach Jonathan
Barry und Owen Davies beschreite die Hexenforschung in den Mittelmeerländern wie in
Spanien und Italien vergleichsweise zu den USA und anderen Regionen in West- und
Nordeuropa überhaupt «a rather solitary
path».4 Oscar Di Simplicio bedauerte
noch vor wenigen Jahren den ziemlich lückenhaften Stand der italienischen
Forschung.5 Dieser hat sich seither
durch zwei vor Kürzerem erschienene Tagungsbände freilich verbessert, obwohl Matteo
Duni als einer der Herausgeber darauf hinwies, dass in Italien die letzte
internationale Tagung zum Hexenwesen 1994 stattgefunden habe.6 Wie auch immer, in den Territorien nördlich
der Alpen stand die Hexenjurisdiktion den meist weltlichen, ziemlich rigiden
Landesherren zu. Solche strukturell begründeten Unterschiede können wir im 16.
Jahrhundert ebenso in der Verfolgung von "Ketzern", wie der Täufer beobachten.
Neben Frankreich, den USA (Fall Salem) und England besitzt die
Hexenforschung7 vor allem in
Deutschland, Österreich und der Schweiz seit dem 19. Jahrhundert eine beträchtliche
Tradition8 und verstärkte sich in den
letzten drei Jahrzehnten durch Regionalisierung, sodass wir – epistemologisch
gebrochen und mit aller Vorsicht – auch hier von regionalen Kontinuitäten, nun zur
intensiven Hexendebatte im frühneuzeitlichen Zentraleuropa, sprechen können (oder
müssen). Insofern ist dieser letztlich mit Betroffenheit gepaarte
Wissenschaftsdiskurs vermutlich ebenso die gelehrt-transformierte Fortsetzung
bereits zeitgenössischer Rationalisierungsversuche. Generell ist die transnationale
Rezeption der Hexenforschung, wie die Tagung zeigen konnte, nach wie vor auch ein
europäisches Problem.9
Jedenfalls betont die Hexenforschung durchaus zu Recht, dass ihre (disziplinär
vielfach verflochtene) Thematik methodisch und inhaltlich besonders innovativ sei.
Die gegenwärtige Forschung versteht sich mehr kulturanthropologisch und
global-komparatistisch, wobei sich Anthropologen in der vergleichenden Kooperation
mit der Geschichtswissenschaft mitunter überfordert sehen. 10 Die anthropologische Perspektive hatten um
1970 vor allem Keith Thomas und Alan Macfarlane, dieser mit seinem Buch zum
Hexenwesen in Essex11, sowie später die
Forschungen Carlo Ginzburgs eröffnet.
Freilich wurden weniger sein Buch zu den Benandanti, dessen Untersuchungszeitraum
relativ eingeschränkt war, sondern seine universalen Thesen von Mythen- und gar
Kultkontinuitäten, das «gigantische uralte Grundmuster» 12 seiner Storia
notturna13 kritisiert; die
Frage nach der Relevanz solcher Muster vermögen künftig vermutlich die
Sozialpsychologie und der zwar eher deterministische Ansatz der modernen
Hirnforschung zu differenzieren.14 Ginzburg bezog in seine Thesen ebenso die Fleimstaler und Völser Beispiele ein. Auch
bei der Tagung betrafen die kontroversen Diskussionsfelder gerade das zeitliche und
räumliche Interpretationsausmaß der beiden Fälle, wobei der stark "syn-kontextuell"
arbeitenden Landesgeschichte derart weite Ansätze als gewagt erschienen.
Die Wahrnehmung der Hexenverfolgung durch die italienische Frauenbewegung und
Geschlechtergeschichte interessierte vor allem Raffaella Sarti in ihrem Beitrag. Im
italienischen Feminismus spielte das Hexenthema lange eine erheblich größere Rolle
als bei den professionellen HistorikerInnen. Sarti gelangte damit von anderer Seite
zu ähnlichen Schlüssen wie Katharine Hodgkin, die betonte, dass sich die
feministische Geschichtswissenschaft der 1970er und 1980er Jahre praktisch nicht mit
der – damals männerdominierten – Hexenforschung befasste; letztere wiederum habe
kaum Interesse an der Kategorie Gender besessen.15 Oder provokativ formuliert: die italienische Frauengeschichte habe
sich bis vor Kurzem «più di sante (vere o false) che di streghe» interessiert.
Immerhin hatte Luisa Muraro 1976 noch vor Ginzburg ihr großes Buch La signora del gioco verfasst und in der Hexenthematik
in erster Linie die Erfahrungswelten anderer Frauen gesucht.
Insofern hat bezüglich der zentralen Alpenregion sogar eine gewisse
Ausnahmesituation bestanden: Mit Pinuccia Di Gesaro und Heide Dienst setzten sich
bereits seit Anfang der 1980er Jahre Forscherinnen (gleichfalls) mit der regionalen
Hexenthematik auseinander.16 Das komplexe
Phänomen sei ohnehin nicht allein aus makrohistorischer Perspektive zu bewältigen,
wie Rita Voltmer in ihrem Beitrag sowie in ihrer kürzlich zusammen mit Walter Rummel
publizierten Einführung17 hervorhob. Die
"dichte" Beschreibung, die puzzlemäßige Analyse mittels Regionen ergäben für die
europäischen Hexenverfolgungen der Frühen Neuzeit ein regional «äußerst facetten-
und variantenreiches Bild», zumal eine große, zusammenhängende Verfolgung über den
gesamten Zeitraum hinweg nicht bestanden habe. Bereits seit den 1970er Jahren hatte
sich die internationale Hexenforschung in regionalen Schwerpunkten organisiert.
Voltmer bezog in ihrem Überblick zur Hexenforschung seit dem 18. Jahrhundert (mit
einem gewissen Schwerpunkt auf Tirol und Österreich) daher besonders den Faktor
Landes- und Regionalgeschichte mit ein.
I
Als nach wie vor diffizil bewertete die Diskussion die Quellenfrage, besonders die
Analyse der Verhörprotokolle und Geständnisse. Die Problematik tauchte vor einigen
Jahren in ganz anderem Zusammenhang, im Kontext persönlicher Briefe pointiert
auf:18 Handelte es sich um
pragmatische oder mehr fiktionale Texte? Hierzu hat die Hexenforschung vorwiegend zu
den Gerichtsprotokollen differenzierte Analyseinstrumente bereitgestellt. 19 Bereits Johann Weyer war dem Argument der
europaweiten Verbreitung der Hexen-Urgichten damit begegnet, dass «l’uniformità
delle confessioni derivava dall’uniformità delle domande», wie Michaela Valente in
ihrem Beitrag betont.
Wesentlich anders stellt sich die Quellenfrage für die mündliche Memoria, wie bei
Hexensagen. So ist bei Sagen die Interdependenz schriftlicher Muster und populärer
Sichtweisen20 mitunter nur schwer oder
überhaupt nicht zu trennen. Die Problematik scheint im Falle des eher gering
alphabetisierten Schlerngebietes daher zunächst weniger gegeben zu sein – von der
Filterung durch die wissenschaftliche Aufzeichnung (gerade des 19. Jahrhunderts)
beziehungsweise von Rückkoppelungen abgesehen, wie sie durch Popularisierung in der
schulischen Lehre und Angewandten Forschung eintreten können.
Die Prozesse des Fleimstales (1501, 1504–1506, Trient) und des relativ nahen Völs
(1506, 1510, Tirol) zählen anscheinend zum Quellenkanon der Hexenforschung, wobei
ihre recht unterschiedliche Perspektivierung durch die Wissenschaft auffällt; jene
wurden bereits 1888–189021, die Völser
Prozesse teils 185922 und 1874 23 ediert. In den beiden Verfahren kamen 22
beziehungsweise zehn Personen zu Tode, sodass wir mit William Monter und Wolfgang
Behringer von «panic trials» sprechen müssen.24
Auch wegen ihres Umfangs boten sich die Völser, besonders die Fleimstaler Prozesse
für eine mikrohistorische Analyse an und wurden bislang vor allem von der älteren
Hexenforschung sowie von Luisa Muraro25 in
mehr feministischer und von Carlo Ginzburg 26 und Pinuccia Di Gesaro27 in kulturanthropologischer Hinsicht ausgewertet. Diese interpretierte sie früh zudem
als Kriminalisierungsvorgang durch Normenänderung.
Heide Dienst28 interessierten an den
Völser Prozessen mehr die lokalen sozioökonomischen Konflikte und
Vorstellungsfelder. Neuere postmoderne, wie linguistische oder psychohistorische
Studien fehlen seither; ebenso juristische und etatistische Interpretationen, die
Hexen- und Zaubereiprozesse etwa als Medium von sozialer und Verhaltenskontrolle
oder im Sinne der Konsolidierung und Erweiterung magnatischer und/oder staatlicher
Autorität, der Unterdrückung lokaler Autonomien untersuchen.29 Jüngere
Forschungen unter anderem zum Exorzismus heben zudem die enge Vermischung von
Heiligkeit, Magie und Besessenheit hervor.30 Kürzlich hat jedoch Hansjörg Rabanser nach Autopsie der originalen
Akten, die nicht zur Gänze ediert waren, im Landesmuseum Ferdinandeum die Prozesse
neu untersucht und auf ihre Verflechtung mit anderen Prozessen im Raum Bozen
hingewiesen.31
Ginzburg stellte die genannten Prozesse in den Benandanti32 und der Storia notturna33 mehr in den inneralpinen Kontext vom Elsass
bis zu den Ostalpen und verstand insofern die Alpen mehr als Reliktgebiet. Wolfgang
Behringer interpretierte die Fleimstaler und Völser Hexereiverfahren im Umfeld der
zahlreichen zeitgenössischen Prozesse in Norditalien, aber nicht mehr unbedingt (wie
noch Eva Labouvie34) in Zusammenhang mit
den Drucken des Hexenhammers seit 1486. Zeitlich gesehen hätten sich die Verfahren
innerhalb einer westeuropäischen und südalpinen Phase von Hexenverfolgungen
befunden, die von etwa 1480 bis 1520/25 andauerte.35 Dagegen sahen Ginzburg und Di Simplicio die Prozesse mehr als
Ausläufer einer Entwicklung, die in Italien um 1430 eingesetzt hatte.36
Die Forschung ist sich einig, dass die beiden Prozessgruppen nicht nur zeitlich
und räumlich eng beieinander liegen, sondern dass auch inhaltliche Nähen sowie
strukturelle Zusammenhänge im sozialen und beruflichen Umfeld der Gerichtsherren
bestanden. Vigilius von Firmian und Leonhard von Völs waren nicht nur verschwägert,
vielmehr der Bruder des ersteren, Hofmeister Niklas, und Völs im selben politischen
Kommunikationsraum, in der nächsten Umgebung Maximilians tätig.
Leonhard von Völs37 war dem Hof und dem
Innsbrucker Regiment eng verbunden: seit 1490 als Haller Salzmair, 1496 wurde er für
mehrere Jahre Mitglied der Österreichischen Schatzkammer. Die Landeshauptmannschaft
übte er seit 1498 aus, wobei er das Amt von seinem Schwiegervater, dem Bruder des
Gerichtsinhabers des Fleimstales, übernommen hatte. Italo Giordani stellte vor
Kürzerem die soweit plausible These zur Diskussion, wonach die Fleimstaler Prozesse
ein Racheakt der lokalen Obrigkeit gewesen seien, nachdem die Gemeinde die Bezahlung
neuer Steuern verweigert hatte.38 Da sich
zeitgleich der finanziell kaum ergiebige Exorzismus erstmals routinierte –
möglicherweise als Alternative, um Hexenangst zu bewältigen –, wäre die These
Giordanis ebenso für die Völser Prozesse zu überprüfen.39 Auffällt, dass die Regierung sich gegenüber
dem lokalen Verfahren zunächst beträchtlich kritisch zeigte und zudem plante, einen
Theologen40 vorzuschalten.
II
Inwieweit der Hexenhammer die Hexenimagination der Gerichtsherren Vigilius Firmian
und Leonhard von Völs sowie die Einstellung des Herrschers und dessen Hofes und ihre
Rolle als "Leitkultur" beeinflusste, ist derzeit schwer zu entscheiden. Angeblich
hatte Heinrich Kramer von König Maximilian 1486 in Brüssel ein Privileg erhalten, das aber wohl nicht sehr günstig ausfiel, da es
dem Hexenhammer nicht inseriert wurde.41
Freilich wies Behringer erneut auf ein weiteres "Fachbuch" hin, das in den 1490er
Jahren sogar öfter als der Hexenhammer aufgelegt und zudem mehrmals in das Deutsche
übersetzt worden war: Dessen Autor Ulrich Molitor, ein Jurist und Rat Erzherzog
Sigmunds, führte als Gegner einen Dialog mit einem entschiedenen Befürworter des
neuen Hexenglaubens, während der alte Sigmund die Kontrahenten, wie es hieß, weise
befragte.42
Wie wir aus dem Text erfahren, war die Thematik ebenso unter dessen Räten
diskutiert worden; wie es scheint, ergebnisoffen, denn die Tiroler
Halsgerichtsordnung von 1499 enthielt noch keine spezifische Bestimmung gegen
Zauberei, wohl aber jene für die Landgerichte unter der Enns (1514). 43 Der Tübinger Theologe Martin Plantsch
publizierte 1507 ein kritisches Opusculum zum Hexenwesen. 44 Dennoch breitete sich das inquisitorische
Hexenbild zwischen 1480 und 1510 im gesamten Reich aus, wobei wie erwähnt ebenfalls
am Hof Maximilians ein ziemlich intensiver und nicht nur gelehrter Hexen- und
Besessenheitsdiskurs bestand.
So hatte anscheinend Friedrich III. selbst Maximilian in die Schwarzkunst
eingeführt; deren Kenntnis ex negativo zählte gemäß Weißkunig zu den
zeitgenössischen Herrschertugenden. Der Monarch besaß wie König Salomon einen
apotropäischen Ring, "den Teufel", und wie der brandenburgische Kurfürst 45 befragte er Abt Johannes Trithemius zum
Hexenwesen. Wie Plantsch stellte er Fragen nicht nur zum Hexenglauben, sondern auch
zur Theodizee.46 Sein Gebetbuch
illustrierte Lucas Cranach d. Ä. unter anderem mit einem Hexenritt. 47
Am Hof wurden noch weitere magische "Fachtexte" rezipiert, so zur dämonischen
Obsession und zur Exorzismuspraxis. Maximilian ließ 1496 aus dem Zisterzienserstift
Stams die «consecrationes der gayst mit sambt dem
conventbruder, der damit handeln mag», kommen.48 Der gelehrte Abt und vormalige Heidelberger Professor Bernhard
Wälsch korrigierte den theologischen Laien Maximilian, indem er von den «coniurationes, die gaist ze pannen»,49 zurückschrieb. Hier ist die Reihenfolge
bemerkenswert, weil das angeforderte Büchlein vor dem Kleriker genannt wurde –
offensichtlich erschienen die darin enthaltenen ostinaten Beschwörungen,
Wörter50 und Gebete als besonders
interessant, zumal für einen römisch-deutschen König, falls sie die Exorzismuspraxis
im Petersdom wiedergaben.
Der Abt schrieb weiter, dass während der Seuche im vergangenen Jahr acht Mitbrüder
verstorben seien, darunter jene, die in der genannten Sache «lange zeit gehandelt»
hätten. Maximilian erhielt später die Handschrift dennoch zur Einsicht, denn 1497
sandte er sie zurück. Zugleich sollte einer seiner Kanzlisten besagtes «Buchle,
daraus die bösen Gayst und besessen Leut besworen werden»51 im Kloster abschreiben, wobei er diesem die
Verpflegung und Kollationierung auflud.
Tatsächlich ist in einem Inventar der Wiener Neustädter Burg, das eine nach 1502
angelegte Büchersammlung enthält, «Ain rots puechl von dreyen Tractaten der
beschwerung der pösen geist von den menschn, durch Anndreen Nägely von Stambs
geschriben Anno des LXXXXVIj» (1497) genannt.52 Die Handschrift lag dort in einer von «zwain truhen, so man des
Lanngn Truhen nennet», wobei mit dem Genannten der engste persönliche Sekretär
Maximilians und spätere Kardinal Matthäus Lang gemeint war.53 Eine solche Handschrift mit
Beschwörungstexten und dämonologischen Traktaten54 befindet sich heute im niederösterreichischen Zisterzienserstift
Zwettl. Einen dieser Traktate mit dem Titel «De potestate daemonum, arte magica,
superstitionibus et illusionibus eorundem» hatte genau oder wiederum der genannte
Nagelin in Stams kopiert – offensichtlich bald nach dem erwähnten Schreiben
Maximilians («Anno domini M.CCCC.LXXXXVII in Monasterio Stams per fratrem Andream
Nagelin 3a feria post festum corporis Christi conscriptus et feliciter finitus»).
Dieser Text aus der Mitte des 15. Jahrhunderts stammte vom Kartäuser Jakob von
Jüterbog († 1465),55 einem vormaligen
Zisterzienser.
Offenbar herrschte in den Jahren eine erste Exorzismuskonjunktur: So erfuhr die im
Gesamtkatalog der Wiegendrucke so benannte Coniuratio
daemonum (Einheitssachtitel)56 seit den 1490er Jahren kurzfristig zahlreiche Auflagen und
Ausgaben. Ein Exemplar besaßen auch die Zisterzienser in Fürstenfeld.57 Hierbei gleicht der vom Stamser Abt dem
vorhin erwähnten Text gegebene Titel «coniurationes, die gaist ze pannen» dem Haupttitel Coniurationes demonum einer Ausgabe des Stephan
Planck. Deren Nebentitel Coniuratio malignorum spirituum in corporibus hominum existentium
prout [fit] in sancto Petro erinnert wiederum stark an die
Bezeichnung der im erwähnten Inventar genannten Abschrift.58
Moshe Sluhovsky, der sich kürzlich mit Fragen zur Körperlichkeit zwischen
Göttlichem und Dämonischem, besonders Besessenheit in der Frühen Neuzeit Europas
befasste, würde mit Richard Kieckhefer den Fall vermutlich als zeittypisch
interpretieren, wobei die Grenzen zwischen Nekromantie und exorzistischer
Beschwörung anders als ein Jahrhundert später ziemlich verschwommen waren.59
Überhaupt ist der kleine Briefwechsel für das magisch-mystische Denken im Land im
Gebirge bemerkenswert. Demnach gab es in Stams, einem alten Wallfahrtszentrum mit
umfangreichem Seelsorgebezirk, am Ende des 15. Jahrhunderts gleich mehrere Mönche
mit langjähriger Exorzismuserfahrung. Das Stift hatte sich vermutlich nach dem
Vorbild römischer Wallfahrtskirchen60 zu
einem Exorzismusort entwickelt.
III
Das regionale Fallbeispiel der Tagung bildete der Beitrag Hansjörg Rabansers zu
den Hexenverfolgungen in Tirol; die Thematik darf daher etwas ausführlicher
besprochen werden. Die Region befand sich nicht nur bezüglich der Anzahl der
Hinrichtungen, sondern (als Teil der österreichischen Erbländer) auch der
Gerichtsbarkeit in einer Übergangslage zwischen dem Norden und Süden Zentraleuropas.
Wie gerade die neuere Forschung betont, waren umfangreiche Hexenverfolgungen eher
ein Zeichen der Schwäche als der Stärke eines frühmodernen Staates. Dahinter steckt
die These, dass Geheime Räte, Regierungen und Staatswesen, in Europa ebenso wie in
Afrika61, den lokalen Druck zur
Hexenverfolgung tendenziell zu vermindern suchten. Wie es aber das Kurpfälzer
Beispiel bereits seit 156062 eindrucksvoll
belegte, ließen sich Prärogativen und soziale Disziplinierung nicht weniger durch
eine prohibitive oder tendenziell mäßigende Haltung durchsetzen.
Rabanser konnte die These in seinem aus einer Dissertation64 hervorgegangenen Beitrag eindeutig
bestätigen, zumal Tirol bereits in der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts
nachhaltig rekatholisiert worden war. Hexen- und Zaubereiprozesse hatten somit kaum
der Durchsetzung der nachtridentinischen "Contre-Réform" gedient, wie dies Robert
Muchembled für Frankreich nachzuweisen suchte.64 In der Tiroler Grafschaft waren
alle lokalen Malefizprozesse der Regierung zu melden; insofern glich die
verfolgungshemmende Haltung des Regiments jener im ebenso straff verwalteten
bayerischen Nachbarterritorium.
Bereits für Vorarlberg, Schwäbisch-Österreich und besonders für die Herrschaft
Hohenberg hatten Regionalstudien ergeben, dass die Innsbrucker Regierung zum
Unterschied von der Praxis in der sonstigen kleinräumigen Territorialwelt des
deutschen Südwestens «Verfolgungen zu unterbinden suchte».65 Dazu erscheint hauptsächlich die
Entwicklung im Prättigau nach dessen Freikauf von Tirol 1649 als kontrastiv, wie
Manfred Tschaikner hervorgehoben hat.66 Das aggressive Konfliktverhalten entsprach jenem der Bündner Gerichte und des
Veltlin in Konfessionalisierungsfragen im Dreißigjährigen Krieg.67
Mit Blick auch auf den Mythos der Millionenhinrichtungen konnte Rabanser für den
Verfolgungsraum Tirol (Bundesland und Südtirol) aufgrund der günstigen Quellenlage,
der seit den 1520er Jahren lückenlos erhaltenen Kopialbücher des Regiments, und
aufgrund der soweit zentralisierten Gerichtsverfassung eine Obergrenze festlegen. In
die rund 242 Prozesse beziehungsweise gerichtlichen Erhebungen wegen Zauberei und
Hexerei waren 420 Personen involviert gewesen, wovon jedenfalls 72 zum Tod
verurteilt wurden. Wie in anderen Regionalstudien erfassen die Daten nicht die
"selbstregulierenden", also illegalen Verfolgungen.68 Von einer Tolerierung solcher Aktionen durch das Innsbrucker
Regiment ist nichts bekannt, im Gegenteil.
Rabanser fasste die magischen Delikte einerseits eher weit, wobei spätere
Forschungen wegen der detailliert beschriebenen und definierten Fälle rasch ein
neues Sample zu erstellen vermögen; andererseits gab es nicht selten Konflikte, die
bereits außergerichtlich beigelegt worden waren. Die eher weite Deliktdefinition
kommt der von Walter Rummel und Rita Voltmer kürzlich vertretenen Feststellung
entgegen, dass die begriffliche Trennung zwischen Zauberei- und Hexenprozessen
eigentlich ein Hilfskonstrukt sei und pragmatisch zunächst "alle" entsprechenden
Verfolgungen einbezogen werden sollten.69
Die Prozesse und gerichtlichen Erhebungen wegen Zauberei und Hexerei verteilten
sich auf rund 71 zu 29 Prozent. Vor allem der eindeutige Schwerpunkt auf
Zaubereidelikten von Männern erklärt den nur geringen zahlenmäßigen Überhang der
weiblichen Beklagten (52%). Bei den mindestens 72 Todesurteilen betrug die Relation
38 Frauen zu 34 Männer, was die Geschlechterproportion nur unwesentlich
verändert.70 Neben der erwähnten
Distanz der Regierung gegenüber Zauberei- und Hexereibeschuldigungen deutet somit
ebenso die große Anzahl der – zudem männlichen – Zaubereidelikte auf die
traditionelle Nähe der Region zum (antiken) Italien hin.
Methodische und praktische Probleme ergaben sich bei der Definition des
Untersuchungsraumes, ein altes Dilemma gerade dieser Regionalforschung. Natürlich
sollten, zumal mit Blick auf politische Sensibilitäten, idealiter kein Großtirol des
19. Jahrhunderts, sondern fallbezogen die jeweiligen Landeshoheiten als Grundlage
herangezogen werden: also ein Territorium vor allem ohne Hochstifte Brixen und
Trient, jedoch zusammen mit den tirolischen Enklaven im Engadin und heutigen
Trentino. Insofern unterstanden die erwähnten Fleimstaler Hexenprozesse der
Jurisdiktion des Trienter Hochstiftes.
Auch aus arbeitsökonomischen Gründen und wegen eingeschränkter
Sprachkompetenz71 begrenzte Rabanser
die Studie auf das Bundesland Tirol und Südtirol. Der Untersuchungsraum umfasste
daher neben der Grafschaft größerenteils das Hochstift Brixen, einige teils
strittige salzburgische Randbereiche sowie das zu Trient gehörende Tramin, während
weitere Enklaven wie die Herrschaften von Freising, Frauenchiemsee und Chur nicht relevant waren, da sie keine
Hochgerichtsbarkeit besaßen.72 Statistisch gesehen heben sich für die Grafschaft
Tirol die Fälle der zusätzlichen beziehungsweise fehlenden Herrschaften in etwa auf.
Die genannte Einschränkung erschien ebenso im Interesse einer sauberen
Bearbeitung als sinnvoll und vertretbar, auch deswegen, da sich gerade
Transdisziplinen wie die Kunstgeschichte oder teils sogar moderne Landesgeschichten
nicht oder nur bedingt an historische Grenzen halten; vielmehr wechselte im
Untersuchungszeitraum die territoriale Zugehörigkeit von Gerichten oder war teils
strittig. Wegen der präzisen Zuordnung der Fälle an die jeweiligen Gerichte ist eine
flexible Feinrekonstruktion mit Blick auf die sich wandelnden
historisch-administrativen Grenzen – sofern nicht strittig – oder eine
forschungsmäßige Anbindung an die heutige Provinz Trient künftig jedoch jederzeit
möglich. Auch angesichts leider fehlender Mittel für Grundlagenforschung selbst in
der Hexenthematik bildet Rabansers, auf umfangreichen Archivrecherchen beruhende
«Kärrner- und Schneisenarbeit» eine Basis nicht nur der regionalen Forschung.
IV
Kontrovers diskutiert wurde die Präsenz des gelehrten Hexendiskurses in
Bewusstsein und Rede der weit überwiegend agrarischen Bevölkerung, dies auch mit
Blick auf das Internationale Graduiertenkolleg «Politische Kommunikation von der
Antike bis zur Gegenwart»,73 dessen
Mitglieder am Kolloquium teils anwesend waren; konkret betraf dies ebenso den
lokalen Stellenwert etwa der Studien Carlo Ginzburgs. Jedenfalls zum gelehrten
Diskurs konnte die Forschung der letzten Jahre überzeugend darlegen, dass ein
spezifisch europäisches Hexenkonzept frühestens um 1400 entstanden war.74 Teils umstritten ist die Rolle der
kirchlichen Stellen beziehungsweise Kanonistik gegenüber der weltlichen Autorität.
So betont Christian Zendri in seinem Beitrag, dass im gefälschten Consilium des
Bartolo da Sassoferrato die «autorità civilistiche» eindeutig vorherrschten, während
das Kanonische Recht durchwegs nur eine sekundäre Rolle gespielt habe.
Demnach sei die Hexenverfolgung der Frühen Neuzeit, in dieser Hinsicht, Ergebnis
vorwiegend des Verhaltens der «autorità secolari» gewesen. In der
Forschungstradition Mario Ascheris und Diego Quaglionis stehend, untersuchte Zendri
die «dottrine» des erstmals 1566 in Venedig bei Ziletti publizierten Consiliums. Es
hatte nicht nur für die Zeitgenossen, sondern auch für die Geschichtswissenschaft
des 19. und noch 20. Jahrhunderts beträchtlichen Erklärungswert, bis es in den
1970er Jahren als Fälschung erkannt wurde. Vor Norman Cohn und Richard Kieckhefer
hatte dies bereits der Roveretaner Gelehrte Girolamo Tartarotti (1706–1761)
vermutet.
Kurz vor dem Pseudoconsilium des Bartolo hatte Johann Weyer sein «De praestigiis
daemonum ac incantationibus» 1563 in Basel publiziert. Das Buch erlebte in rascher
Folge fünf Auflagen sowie Übersetzungen in Französisch und Deutsch. Es folgte 1580
Bodins Démonomanie (bereits 1581 die lateinische
Übersetzung), womit die europäische Hexendebatte einem Höhepunkt zustrebte.
An der Biografie Weyers bestätigt sich die These Hans de Waardts, wonach
beispielsweise niederländische wohlhabende Personenkreise wie Fernhändler aufgrund
ihrer Segregation vom Agrarbereich früh jegliche Angst vor Zauberei verloren.75 Auch im Reich entfalteten große Städte nur
geringe Verfolgungsaktivität, europäische
Großstädte erlebten nur Zaubereiprozesse mit einzelnen Hinrichtungen;76 im (orthodoxen) Konstantinopel fanden im
14. Jahrhundert anscheinend nur wenige Magieprozesse statt, wobei man als härteste
Strafe Verbannung verhängte.77
Zu Weyer, der zusammen mit dem Werk des neapoletanischen Arztes Della Porta in
Italien zuletzt verstärkt rezipiert wurde, hat Michaela Valente vor Kürzerem ein
Buch veröffentlicht.78 Wie Valente in
ihrem Beitrag betont, richteten sich die Studien des Arztes Weyer auf konkrete
Körper– und Geistesverfasstheiten, dabei besonders auf illiterate und melancholische
«vecchierelle bisognose di cure» – hier hatte ebenso Bischof Golser (damals selbst
ein älterer Herr) den Klosterinsassen Kramer und dessen Innsbrucker Dameninquisition
etwas drastisch als senil und verrückt bezeichnet.
Ebenso in dem Zusammenhang ist es nur schwer nachvollziehbar, dass bei sensibler
Verwendung79 – zumal im Kontext von
Hinrichtungen, also Tötungen – für die Frühe Neuzeit, besonders für das europäische
15. bis 17. Jahrhundert, auf den Ausdruck "Hexenwahn", "witchcraze" oder ähnlich im
Sinne einer partiellen Signatur dieser Epoche zugunsten der relativ nivellierenden
Ausdrücke "Hexenglauben" oder "Hexenangst" grundsätzlich verzichtet80 werden sollte; dies beträfe vor allem den
diskursanalytischen, religionspsychologischen und psychohistorischen, besonders
massenpsychologischen Zugang, aber ebenso die These klimatischer und ökonomischer
(Hunger-) Abhängigkeiten von Aggression. Damit ist so wie wie beim Holocaust keine
pauschale Kollektivierung zu verstehen. In der Medizin, also in der Sprache eines
therapeutischen beziehungsweise humanwissenschaftlichen Faches, werden nicht nur
"Angst", sondern auch "Wahn" und "Wahnsinn" weder pejorativ noch kollektiv
interpretiert.
Historisch gewendet, entspräche dies nicht der – zu Recht kritisierten –
Perspektive der Elitenaufklärung des 18. Jahrhunderts (die sich teils zudem gegen
die Alphabetisierung der breiten Bevölkerung wandte), sondern mehr jener der
"teilnehmenden", empathischen Volksaufklärung.81 Überdies bestanden bereits in der zeitgenössischen Wahrnehmung des
16. Jahrhunderts Distanzierungen («lauter fantasey»82). Der generelle Verzicht baut zudem möglicherweise einer gewissen
Historisierung von Exzessen vor, die in der Zeitgeschichte aber durchaus umstritten
ist. Umgekehrt unterscheiden sich Ausdrücke wie «eine der schlimmsten von
Menschenhand angerichteten Katastrophen», «Greuel», Manie oder «panic trials» o.ä.
in Tenor und Intensität von «Hexenwahn» (popularisierend bzw. fachspezifisch
verwendet) nicht grundlegend. Auffällt, dass in der englischsprachigen
Forschung83 eine geringere
Distanzierung von "witchcraze" besteht.
Neuerdings ließ der «turn to psychoanalysis», wie bei Lyndal Roper, das
unfruchtbare Alter beziehungsweise die Mutterschaft als Verfolgungsfaktor betonen,
was deren Stellenwert in der vormodernen Mangelgesellschaft entspräche. Dieser nicht
unumstrittene Perspektivenwechsel führte seinerseits zur Grundfrage, warum in
Zentraleuropa hauptsächlich Frauen Opfer von Hexenprozessen waren 84 – auch dies war ein Diskussionspunkt des
Kolloquiums.
V
Dem geringen Ereignisgehalt psychohistorischer Strukturen entspricht jener der
sogenannten Sagen. Dämonische Sagen zählen, obwohl Teil der Memoria des Gemeinen
Mannes, anscheinend nur selten zum Repertoire der neueren historischen
Hexenforschung; Behringer band in seinem Chonrad
Stoeckhlin Sagenmaterial mit ein. Im Umfeld der "cultural turns"
finden Hexen-Bilder85 oder Hexenpredigten
größeres Interesse als Hexen-Sagen.
Der Soziologe Hermann Denz interpretierte Sagen vor Kürzerem als Reste von
magischen Ritualen86, der Historiker Klaus
Graf Sagen neuerdings als «Segment der 'Erinnerungskultur'», in der sich
Mündlichkeit und Schriftlichkeit komplex durchdringen. Nicht zuletzt Heiden- und
Hexensagen seien ätiologische Erzählungen, die Deutungsbedürftiges wie
Bodendenkmäler erklärten.87 Hier hakt der
Beitrag Tobia Moroders ein, wobei er sich des eingeschränkten Erklärungswertes von
Mythen, Sagen und Legenden für historische Sachverhalte bewusst ist.
Rabanser und Voltmer wiesen darauf hin, dass gerade in Tirol manche der
hingerichteten vermeintlichen Hexen und Zauberer in der Sagenwelt weiterlebten – die
Frage von Fiktion und historischem Ereignis auch bei dämonischen Sagen sei davon
nicht berührt. Dennoch konnte Rabanser den in der örtlichen Rede mit «Kachler Hans»
benannten Magier eindeutig mit Hans Lacheman vulgo Kachler aus Kastelruth
identifizieren, der 1638 hingerichtet worden war. Der auch bei Moroder erwähnte
Dienstbote soll den sogenannten Tschanstein von der Schlernspitze auf die Seiser Alm
geschleudert haben. Die historische Quellenkritik vermag in diesem Fall die zunächst
beachtlichen Diskrepanzen zwischen der Fiktionalität der Sage und dem sich aus den
Akten ergebenden Bild einigermaßen aufzulösen. Die unterschiedlichen Informationen
entsprechen den Vorstellungen und Interessen der soweit "gebildeten" Gerichtsbeamten
und Räte beziehungsweise der ländlichen Mitbevölkerung.
Moroder konstatierte besonders die Dolomiten und vor allem das Schlerngebiet als
eine erzählintensive Region und suchte nach topologischen Zusammenhängen. Er fand
«Übereinstimmungen» zwischen den «schönsten, bedeutendsten und markantesten Plätzen»
als bevorzugte Orte für Siedlungen, Kultstätten und Nekropolen sowie Sagen, Mythen
und Legenden «oft genau an diesen Plätzen». Moroders Hauptargument für seine These
ist insofern vorwiegend quantitativ-statistischer Natur.
Die genannten Topoi sind nicht nur im übertragenen, sondern auch im
ursprünglichen Sinn des Wortes Träger von "Wissen", in diesem Fall von magischer
Memoria. Als solche MediatorInnen wirkten in der Epoche intensiven Hexenglaubens und
der skrupelproduzierenden Konfessionalisierung nicht zuletzt Dienstboten, vor allem
Mägde in den Haushalten der europäischen Eliten.
Der bereits erwähnte Beitrag Raffaella Sartis untersucht diese Rolle des
Dienstpersonals, speziell bei der Kindererziehung – einem sensiblen Bereich, in dem
Ängste besonders deutlich wurden. Sie analysierte dazu rund 60 italienische und
französische normative Texte der Frühen Neuzeit. Sarti verwies auf ein
weitverbreitetes Angstbild der Eliten, auf befürchtete Folgen falscher
Sozialisierung, die Sorge vor der «contaminazione culturale», also dem Transfer
magisch-dämonischer Vorstellungen. Genderspezifisch gesehen dominierte ebenso in der
Erziehungsliteratur die Angst vor weiblicher Hexerei.
Die Restauration beziehungsweise Genese einer modernen Erzähltradition schildert
Emilio Poli am Beispiel der Inszenierung der bereits genannten Hexenprozesse auf den
Straßen von Cavalese. Als in den frühen 1980er Jahren Gemeinde und das "Comitato
Manifestazioni locali" eine Eventkultur aufbauten, regte die Autorin und
Kulturmanagerin Miriam Pederiva die Aufführung der Prozesse an und schrieb das
Drehbuch. Als Grundlage dienten die lokale historische Literatur, nicht zuletzt das
wenig vorher erschienene Buch Luisa Muraros, das Ausschnitte der Prozessprotokolle
enthält.
Das zunächst aus touristischem Interesse entstandene Projekt wurde ein Erfolg,
und ist es angesichts der rund 100 ehrenamtlichen TeilnehmerInnen, hunderter
Zuschauer (ein kultureller Fixpunkt der Wintergäste) und der jährlichen Aufführung
bis heute – es wurde insofern selbst Teil einer neuen lokalen Erzählkultur. Die
Inszenierung der Texte bot sich wegen der dialogischen Struktur der
Prozessprotokolle geradezu an. Das Schauspiel blieb bislang mehr oder weniger
gleich; später wurde in den Schlussteil die kathartische Aufforderung des Erzählers
eingebaut, in die Flammen die eigenen Hexen, also Ängste, Unzulänglichkeiten und
Egoismen zu werfen.
Die Popularisierung des historischen "Ereignisses" wird auch im Fleimstal
mehrfach und kontrovers diskutiert. Das Schauspiel steht im vermutlich normalen
Spannungsfeld zwischen wissenschaftlichem Interesse, "Historizität" und Verkürzung,
ebenso zwischen Frauengeschichte und Feminismus, zwischen lokaler Kulturpolitik,
Selbstdarstellung und Identitätsbildung – insofern zwischen touristischer
Vermarktung oder einfach Vermittlung an ein interessiertes Publikum.
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